Immobilie und Scheidung

Die Scheidung einer Ehe ist manchmal leider unausweichlich und oftmals kommen bei dem gemeinsamen Eigentum im Scheidungsfall viele Fragen auf. Eine klassische Gütertrennung, wie beispielsweise für Wertgegenstände, ist bei Häusern, Wohnungen und Grundstücken, meist nicht realisierbar. Dennoch kommen im Falle einer Scheidung in der Regel mehrere Möglichkeiten infrage, die wir Ihnen gerne hier vorstellen möchten.

Übertragung Ihres Eigentums

Ein Ehepartner bleibt in der Immobilie wohnen, der andere wird durch eine Abfindung, bemessen an dem aktuellen Immobilienmarktwert, dem Eigentumsanteil, abzüglich eventuellen, bestehenden, Belastungen auf der Immobilie, ausgezahlt. Beziehen Sie in diesem Fall, bestenfalls frühzeitig, die finanzierende Bank in Ihre Überlegungen mit ein, denn im Falle eines offenen Darlehens, muss diese Bank Ihrem Vorhaben letztlich zustimmen.

Schenkung

Sie haben gemeinsame Kinder, die aus Ihrer Ehe hervorgegangen sind? Dann besteht die Option einer Schenkung Ihrer Immobilie an Ihr gemeinsames Kind. Beachten Sie aber - ist Ihr Kind noch minderjährig, bedarf dies einer Bewilligung des Vormundschaftsgerichts und Ihr Kind trägt darüber hinaus alle Verpflichtungen eines "echten" Immobilieneigentümers. Erörtern Sie daher genau, ob dies die beste Option für Sie und Ihr Kind ist.

Realteilung

Lässt sich die gemeinsame Immobilie in getrennte Einheiten teilen, beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in mehrere Wohnungen, oder ein Haus in geteilte eigenständige Etagen, können Sie und Ihr Ehepartner die Immobilie tatsächlich "teilen". Sie erhalten so beide ein Alleineigentum an ihrem Immobilienteil, der durch eine notarielle Beglaubigung und einer Teilungserklärung fixiert wird.

Teilungsversteigerung

Eine Option, die Sie im besten Fall nicht anstreben sollten, manchmal aber leider und gerade in besonders verhärteten Streitfällen, den letzten Ausweg darstellt. Sie stellen einen Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht und Ihre Immobilie wird vom Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Die Untergrenze für das Gebot stellt ein Gutachter. Vom Erlös werden zunächst die Kosten für Gericht und Gutachter abgezogen, der Restbetrag dann unter beiden Parteien einvernehmlich oder gerichtlich aufgeteilt.

Vermietung

Möchten Sie die Immobilie gemeinsam behalten und nicht verkaufen, so besteht die Option der Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Hierbei gilt es allerdings, den Mieter für Ihr Objekt gemeinsam zu finden, sowie gegenüber diesem auch gemeinsam als Vermieter aufzutreten. Denn als Vermieter einer Immobilie entstehen Aufgaben wie Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Mietpreisbestimmung und vieles mehr. Hierbei sollten sich daher beide Partner gut verstehen und Einigkeit über die Vermietung bestehen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bei der Mietersuchen und beantworten Ihnen alle relevanten Fragen rund um das Thema Immobilienvermietung.

Verkauf

Ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie stellt in vielen Fällen einer Scheidung die wohl beste Möglichkeit für beide Parteien dar. Beide Parteien möchten gerne etwas mehr Abstand gewinnen und sowohl finanziell, als auch organisatorisch unabhängig sein und etwas Neues beginnen. Doch auch der gemeinsame Immobilienverkauf birgt gerne Konfliktpotenzial, gerade wenn man an die Höhe des Verkaufspreises oder den gewünschten Zeithorizont eines Verkaufes denkt. Als objektiver Partner im Rahmen der Vermarktung kann Ihnen ein qualifizierter Immobilienmakler behilflich sein und gleichzeitig als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Partner bei weiteren Fragen fungieren. Ein persönliches Kennenlernen sollte hier an erster Stelle stehen, denn Sympathie und das nötige Fingerspitzengefühl, sind für einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf im Scheidungsfall äußerst wichtig. Lernen Sie uns daher gerne persönlich kennen und als Immobilienmakler vor Ort, nehmen wir Ihr Anliegen sehr gerne vertrauensvoll und professionell an und beraten Sie individuell und offen. Wir freuen uns auf Sie.

Sie wünschen eine persönliche Beratung?

Als Immobilienmakler der CHRISTIAN HELLMANN Real Estate stehen wir Ihnen sehr gerne auch bei dem Thema Immobilie und Scheidung vertrauensvoll und erfahren zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam, vertraulich und ganz unverbindlich; über die Möglichkeiten Ihrer Erbschaft sprechen und wir finden auch für Sie garantiert den besten Weg.