
Makleralleinauftrag
in Düsseldorf.
Ein fester Ansprechpartner für Ihren Verkauf.
Klare Leistungen. Persönliche Verantwortung.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Bei einem Makleralleinauftrag beauftragen Sie einen Makler exklusiv. Während der vereinbarten Bindung schalten Sie für denselben Verkauf keinen weiteren Makler ein; der beauftragte Makler verpflichtet sich im Gegenzug, tätig zu werden.
Für Ihren Immobilienverkauf in Düsseldorf bedeutet die zentrale Betreuung vor allem: Preisfindung, Präsentation, Käuferansprache und Rückmeldungen können aufeinander abgestimmt werden.
Ich begleite Sie dabei persönlich. Bevor wir starten, besprechen wir, welche Leistungen Sie benötigen und wie die Zusammenarbeit gestaltet wird.
Welche Vorteile bietet ein Makleralleinauftrag?
Eine gute Zusammenarbeit zeigt sich daran, wie sorgfältig Ihre Immobilie vorbereitet wird und wie verlässlich die nächsten Schritte begleitet werden.
Ein stimmiger Auftritt
Ein Angebotspreis, eine abgestimmte Beschreibung und eine sorgfältige Bildauswahl: Ihre Immobilie erhält eine konsistente Präsentation über die vereinbarten Kanäle hinweg.
Ein fester Ansprechpartner
Ich führe Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen zusammen. Sie wissen, an wen Sie sich wenden können und welche nächsten Schritte anstehen.
Eine individuelle Strategie
Ob Eigentumswohnung in Düsseldorf oder Haus im Umland: Zustand, Lage und Käufergruppe bestimmen die Vorbereitung und die Vermarktungswege.
Entscheidungen mit Überblick
Wir besprechen Kaufinteresse, Rückmeldungen und mögliche Anpassungen. So können Sie Angebote im Zusammenhang beurteilen und Ihren Verkauf bewusst steuern.
Einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag?
Die Bezeichnungen beschreiben unterschiedliche Bindungen. Entscheidend ist, was im konkreten Vertrag wirksam vereinbart wird.
Einfacher Maklerauftrag
Ohne eine Exklusivitätsvereinbarung können grundsätzlich auch weitere Makler eingeschaltet werden.
Für Eigentümer ist besonders wichtig, den Überblick über bestehende Aufträge und bereits bekannte Interessenten zu behalten.
Einfacher Alleinauftrag
Der Makler wird tätig; weitere Makler werden während der Bindung nicht beauftragt. Ein Eigenverkauf bleibt grundsätzlich möglich.
Eine Provision kann dennoch entstehen, wenn der Abschluss auf der Tätigkeit des Maklers beruht.
Qualifizierter Alleinauftrag
Hier können zusätzliche Einschränkungen für einen Eigenverkauf vereinbart werden. Solche Einschränkungen müssen individuell ausgehandelt werden.
Der genaue Inhalt und die Wirksamkeit der Vereinbarung sind deshalb besonders sorgfältig zu prüfen.
Was sollte im Maklervertrag geklärt sein?
Ein persönliches Gespräch schafft die Grundlage. Die entscheidenden Punkte halten wir anschließend nachvollziehbar in der Vereinbarung fest.
Leistungen und Vermarktung
Welche Unterlagen, Fotos und Präsentationsformate werden vorbereitet? Auf welchen Kanälen erscheint Ihre Immobilie? Wie werden Besichtigungen und Rückmeldungen organisiert?
Laufzeit und Beendigung
Wann beginnt und endet der Auftrag? Gibt es eine Verlängerung? Welche Kündigungsfrist und welche Anforderungen an die Kündigung sind vereinbart?
Provision und weitere Kosten
Wie hoch ist die Vergütung, wer trägt sie und wann entsteht der Anspruch? Wird ein Aufwendungsersatz vereinbart, und welche Ausgaben umfasst er?
Eigene Interessenten und Diskretion
Gibt es bereits Kaufinteressenten aus Ihrem Umfeld? Wie werden direkte Anfragen behandelt? Welche Informationen dürfen öffentlich erscheinen und welche nur gezielt weitergegeben werden?
So beginnen wir die Zusammenarbeit.
Ihre Ausgangslage verstehen
Wir sprechen über Ihre Immobilie, Ihren Zeitplan und Ihre Erwartungen. Auch bestehende Maklerverträge oder eigene Kaufinteressenten gehören frühzeitig auf den Tisch.
Zusammenarbeit abstimmen
Sie erhalten einen Überblick über das geplante Vorgehen. Leistungen, Vergütung und Vertragsbedingungen besprechen wir, bevor Sie über eine Beauftragung entscheiden.
Den Verkauf vorbereiten
Nach der Beauftragung führen wir die verfügbaren Unterlagen zusammen und stimmen Positionierung, Präsentation und die nächsten Schritte ab.
Persönlich in Verbindung bleiben
Ich begleite die Käuferansprache und bespreche die Rückmeldungen mit Ihnen. Bis zum Notartermin und zur Übergabe behalten wir den weiteren Ablauf gemeinsam im Blick.
Laufzeit, Kosten und Rechte verständlich erklärt.
Darf ich trotz Makleralleinauftrag selbst einen Käufer finden?
Beim einfachen Alleinauftrag ist ein Eigenverkauf grundsätzlich möglich. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag können individuell ausgehandelte Einschränkungen hinzukommen. Hat der Makler den späteren Käufer bereits nachgewiesen oder den Abschluss vermittelt, kann auch bei einem direkten Vertragsabschluss eine Provision entstehen. Eigene Interessenten sollten deshalb vorab besprochen werden.
Wie lange läuft ein Makleralleinauftrag?
Eine für jeden Auftrag identische Laufzeit gibt es nicht. Achten Sie im Vertrag auf Beginn, Dauer, Kündigungsfrist und eine mögliche Verlängerung. Die Laufzeit sollte zum erforderlichen Aufwand passen. Welche Bindung im Einzelfall wirksam ist, hängt auch von der Vertragsgestaltung ab.
Kann ich den Makleralleinauftrag kündigen?
Für die ordentliche Kündigung sind die wirksamen vertraglichen Regelungen maßgeblich. Prüfen Sie insbesondere Frist, Vertragsende und eine etwaige Verlängerung. Daneben kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen. Ein konkreter Streitfall sollte rechtlich geprüft werden.
Wann fällt eine Maklerprovision an?
Eine Provision setzt grundsätzlich eine Vergütungsvereinbarung und einen durch den Maklernachweis oder die Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrag voraus. Die Höhe wird unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben vereinbart.
Entstehen Kosten, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?
Ohne Verkauf entsteht grundsätzlich keine erfolgsabhängige Provision. Wirksam vereinbarter Aufwendungsersatz kann trotzdem anfallen. Deshalb sollten Kostenregelungen vor der Beauftragung geklärt sein; Folgen einer Vertragsverletzung sind gesondert zu beurteilen.
Muss der Maklervertrag schriftlich geschlossen werden?
Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen der Textform. Dafür kann beispielsweise eine lesbare Erklärung per E-Mail ausreichen, wenn die erklärende Person genannt ist und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegt. Eine rein mündliche Vereinbarung genügt hier nicht.
Habe ich bei einem Maklervertrag ein Widerrufsrecht?
Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklervertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt regelmäßig 14 Tage und beginnt nicht vor einer ordnungsgemäßen Belehrung. Für einen vorzeitigen Leistungsbeginn und das Erlöschen des Rechts bei vollständiger Leistung gelten besondere Voraussetzungen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln und die konkrete Belehrung.
Ist ein Alleinauftrag auch bei diskretem Verkauf sinnvoll?
Eine zentrale Abstimmung kann gerade bei einem diskreten Verkauf hilfreich sein. Wir legen gemeinsam fest, welche Interessenten angesprochen werden und welche Informationen weitergegeben werden dürfen. Die gewünschte Vertraulichkeit und die Vermarktungswege werden für Ihre Immobilie besprochen.
Mehr über den diskreten ImmobilienverkaufDiese Informationen geben eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung eines konkreten Vertrags.
Gute Zusammenarbeit beginnt mit einem Gespräch.
Sie möchten wissen, wie ich den Verkauf Ihrer Immobilie begleiten würde? Erzählen Sie mir von Ihrer Situation. Wir besprechen Ihre Ziele, die nächsten Schritte und Ihre Fragen zum Maklerauftrag.
Ihr Ansprechpartner: Christian Hellmann.
