Handschlag über Verkaufsunterlagen neben einem Hausmodell – Symbolfoto zur Immobilienvermittlung
CHRISTIAN HELLMANN Real Estate

Maklerprovision beim
Haus- und Wohnungsverkauf.

Kosten verstehen. Leistungen vergleichen.
Ihr Ratgeber für Eigentümer in Düsseldorf.

Klarheit vor dem Verkauf

Was kostet ein Makler beim Immobilienverkauf?

Von Christian Hellmann · Immobilienmakler und Wertermittler · Stand: 22. Oktober 2026

Die Maklerprovision ist die vereinbarte Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung oder den Nachweis eines Immobilienkaufs. Ihre Höhe ist verhandelbar. Einen gesetzlich festgelegten, einheitlichen Prozentsatz für den Haus- oder Wohnungsverkauf gibt es nicht.

Wer nach „Maklergebühren beim Hausverkauf“ sucht, möchte meist drei Dinge wissen: Wie hoch ist mein eigener Anteil? Was bekomme ich dafür? Und was passiert, wenn sich kein Käufer findet? Genau diese Fragen sollten vor der Beauftragung geklärt sein.

Bei CHRISTIAN HELLMANN Real Estate gilt: Für unsere Verkaufsleistungen zahlen Sie ausschließlich die vereinbarte Maklerprovision bei erfolgreichem Verkauf. Wir gehen zu 100 % in Vorleistung. Zusätzliche Rechnungen für unsere Vorbereitung und Vermarktung erhalten Sie nicht.

Provisionshöhe und Rechenbeispiel

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Die Höhe wird im Maklervertrag vereinbart. Häufig wird die Vergütung als Prozentsatz des tatsächlich beurkundeten Kaufpreises angegeben. Entscheidend ist, ob ein Angebot Ihren Verkäuferanteil oder eine Gesamtprovision für beide Vertragsparteien nennt. Achten Sie außerdem auf den Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer.

Das gilt ebenso, wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen. Eine luxuriöse Ausstattung oder ein hoher Angebotspreis ersetzt keine transparente Vereinbarung. Lassen Sie sich den eigenen Zahlbetrag und die enthaltenen Leistungen vorab erläutern.

So berechnen Sie Ihren Verkäuferanteil

Beurkundeter Kaufpreis × vereinbarter Brutto-Provisionssatz = Ihre Maklerkosten.

Frei gewähltes Rechenbeispiel – kein Provisionsangebot
RechengrößeBeispielwert
Tatsächlicher Kaufpreis500.000 €
Angenommener Verkäuferanteil, inklusive Umsatzsteuer3,00 %
Berechnung500.000 € × 0,03
Maklerkosten des Verkäufers, brutto15.000 €

Die 3,00 % sind ausschließlich eine Rechenannahme, weder unser angebotener Satz noch eine Aussage über marktübliche Provisionen. Ein möglicher Käuferanteil ist in diesem Beispiel nicht enthalten. Die Umsatzsteuer wird auf diesen bereits brutto angegebenen Betrag nicht nochmals aufgeschlagen.

Für eine erste Einordnung des möglichen Verkaufspreises können Sie unsere kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung nutzen. Sie liefert eine Marktwertorientierung und ersetzt kein förmliches Gutachten.

Verkäufer und Käufer

Wer zahlt die Maklerprovision bei Haus und Wohnung?

Die Antwort hängt von der Vertragsgestaltung, der Immobilienart und davon ab, ob der Käufer als Verbraucher handelt. Die besonderen Regeln der §§ 656c und 656d BGB betreffen den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher.

Wenn beide Parteien einen Maklervertrag schließen

Lässt sich der Makler in diesem Fall von Käufer und Verkäufer eine Vergütung versprechen, müssen beide sich in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Die Aufteilung ist dann nicht beliebig gestaltbar.

Wenn nur eine Partei den Makler beauftragt

Soll die andere Partei einen Teil der Maklerkosten übernehmen, muss die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben. Der Erstattungsanspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die beauftragende Partei gezahlt hat und diese Zahlung nachgewiesen wurde (§ 656d BGB).

Eine Käuferbeteiligung ist nicht zwingend

Ein Verkäufer kann die Provision auch vollständig selbst tragen. Die Aussage „Käufer und Verkäufer zahlen immer automatisch je die Hälfte“ wäre deshalb zu pauschal. Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken oder einem Käufer, der nicht als Verbraucher handelt, greifen diese besonderen Verteilungsregeln nicht in gleicher Weise. Die konkrete Vereinbarung ist gesondert zu prüfen.

Für einen Maklervertrag über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB Textform vor. Eine nachvollziehbar dokumentierte Vereinbarung schafft Klarheit über Vergütung und Auftrag.

Erfolg und Zahlung

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Eine Besichtigung oder eine unverbindliche Kaufzusage allein begründet noch keinen Anspruch auf die Erfolgsprovision. Nach § 652 BGB setzt dieser grundsätzlich voraus, dass der Kaufvertrag aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt.

Beim Immobilienverkauf ist dafür regelmäßig der wirksame notarielle Kaufvertrag maßgeblich. Aufschiebende Bedingungen, die konkrete Vergütungsvereinbarung und besondere gesetzliche Zahlungsvoraussetzungen können den Zeitpunkt beeinflussen. Die Provision ist daher nicht automatisch erst nach Kaufpreiseingang oder Schlüsselübergabe zahlbar.

Und wenn kein Verkauf zustande kommt?

Allgemein können gesondert vereinbarte Aufwendungen auch ohne Verkauf zu ersetzen sein (§ 652 Absatz 2 BGB). Bei CHRISTIAN HELLMANN Real Estate berechnen wir Ihnen für unsere Verkaufsleistungen weder solche Aufwandskosten noch eine Provision, wenn kein erfolgreicher Verkauf zustande kommt.

Unser Leistungsversprechen

100 % Vorleistung.
Keine Zusatzkosten für Sie.

Wir investieren in die Vorbereitung und Vermarktung Ihrer Immobilie. Sämtliche Kosten unserer Verkaufsleistungen sind mit der vereinbarten Maklerprovision bei erfolgreichem Verkauf abgegolten.

Unterlagen, Energieausweis und Vorbereitung

Wir organisieren und beschaffen die benötigten Verkaufsunterlagen und kümmern uns um die Erstellung eines erforderlichen Energieausweises. Die Aufbereitung der vorhandenen Informationen und Grundrisse gehört zu unserer Vorbereitung. Dafür stellen wir Ihnen keine zusätzliche Rechnung.

Fotos, Exposé und professionelle Vermarktung

Fotoerstellung, Exposé, Inserate und die von uns eingesetzten Spitzenplatzierungen in Immobilienportalen übernehmen wir auf eigene Kosten in Vorleistung. Gerade hervorgehobene Platzierungen können beim Privatverkauf einen eigenen Kostenposten darstellen. Bei uns werden sie nicht zusätzlich zur vereinbarten Provision berechnet.

Interessentenbetreuung und Verkaufsbegleitung

Wir beantworten Anfragen, koordinieren Besichtigungen, begleiten Verhandlungen und stimmen die nächsten Schritte bis zur notariellen Abwicklung ab. Die Gestaltung und Beurkundung des Kaufvertrags bleibt Aufgabe des Notariats.

Ohne Verkauf keine Rechnung für unsere Aufwendungen

Kommt es nicht zum Verkauf, fallen für unsere Leistungen keine Kosten an. Allein aufgrund des ausbleibenden Verkaufs machen wir weder Aufwandsentschädigung noch Kostenersatz oder Schadensersatzansprüche geltend.

Wir gehen zu 100 % in Vorleistung, weil wir von unserer Arbeit und einer erfolgreichen Vermarktung überzeugt sind. Eine Garantie für einen bestimmten Verkaufspreis oder eine feste Verkaufsdauer ist damit nicht verbunden.

Unser Versprechen bezieht sich auf unsere Makler- und Vermarktungsleistungen. Eigene Verpflichtungen des Verkäufers, beispielsweise gegenüber der Bank, mögliche Steuern oder Kosten der Lastenfreistellung, bleiben davon unberührt.

So bereiten wir Ihre Vermarktung vor · Leistungen und Provision persönlich besprechen

Auch für Eigentumswohnungen

Was ist beim Wohnungsverkauf besonders?

Die Berechnung der Maklerkosten folgt derselben Grundidee: Entscheidend sind Kaufpreis und vereinbarter Provisionssatz. Die Vorbereitung einer Eigentumswohnung bringt jedoch eigene Aufgaben mit. Neben Grundbuch und Grundriss können Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan und Informationen zur Erhaltungsrücklage wichtig sein.

Diese Angaben helfen, die Wohnung und die wirtschaftliche Situation der Eigentümergemeinschaft nachvollziehbar darzustellen. Bei einer vermieteten Wohnung kommen Informationen zum Mietverhältnis hinzu. Wir koordinieren die Unterlagenorganisation im Rahmen unserer Verkaufsleistungen ohne zusätzliche Berechnung.

Mehr erfahren Sie auf unseren Seiten zum Wohnungsverkauf in Düsseldorf und zum Hausverkauf in Düsseldorf.

Eine fundierte Entscheidung

Maklerprovision sparen oder Unterstützung nutzen?

Wenn Sie ohne Makler verkaufen, entfällt eine neu vereinbarte Maklerprovision. Eigene Ausgaben für Unterlagen, Energieausweis, Fotos und Portalwerbung können trotzdem entstehen. Dazu kommen Zeitaufwand, Preisfindung und die Organisation der Interessenten. Bereits bestehende Maklervereinbarungen sollten Sie vor einem parallelen Privatverkauf prüfen.

Vergleichen Sie deshalb den erwarteten Erlös nach Kosten und den Umfang der übernommenen Arbeit. Ein Makler garantiert keinen höheren Preis. Eine strukturierte Vermarktung kann Ihnen jedoch Aufgaben abnehmen und eine fundierte Verkaufsentscheidung erleichtern.

Die einzelnen Schritte und Kosten des Privatverkaufs erläutert unser Ratgeber zum Verkauf ohne Makler. Einen breiteren Überblick über weitere Ausgaben bietet der Ratgeber Kosten beim Immobilienverkauf.

Diese Punkte sollten vor dem Auftrag klar sein

  • Wie hoch ist mein eigener Provisionssatz einschließlich Umsatzsteuer?
  • Auf welchen Kaufpreis wird er angewendet?
  • Welche Leistungen und Vermarktungskosten sind enthalten?
  • Wann entsteht der Anspruch und wann ist die Zahlung fällig?
  • Welche Regelung gilt, wenn kein Verkauf zustande kommt?
  • Welche Laufzeit und Bedingungen hat der Maklerauftrag?

Informationen zur Zusammenarbeit finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Makleralleinauftrag.

Häufige Fragen

Maklerkosten verständlich erklärt.

Sind Maklergebühren und Maklerprovision dasselbe?

Beim Immobilienverkauf werden beide Begriffe häufig für die erfolgsabhängige Vergütung verwendet. Entscheidend ist die konkrete Vereinbarung. Gesonderte Aufwandskosten sind davon zu unterscheiden; bei uns werden unsere Verkaufsleistungen nicht zusätzlich berechnet.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja. Es gibt keinen einheitlichen gesetzlich festgelegten Prozentsatz. Vereinbaren Sie vor dem Auftrag Ihren eigenen Bruttoanteil und die enthaltenen Leistungen. Besondere gesetzliche Vorgaben zur Kostenverteilung sind dabei einzuhalten.

Gilt die Provision auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung?

Ja, bei entsprechender Beauftragung und erfolgreicher Vermittlung oder entsprechendem Nachweis kann eine Provision anfallen. Höhe und Leistungsumfang werden vereinbart. Für einen Verbraucherkäufer gelten die besonderen Verteilungsregeln auch bei Wohnungen.

Muss ich Fotos und Inserate zusätzlich bezahlen?

Bei CHRISTIAN HELLMANN Real Estate nicht. Fotoerstellung, Exposé, Inserate und eingesetzte Spitzenplatzierungen sind ebenso wie Unterlagenorganisation und erforderlicher Energieausweis mit der vereinbarten Maklerprovision bei erfolgreichem Verkauf abgegolten.

Entstehen bei Ihnen Kosten, wenn sich kein Käufer findet?

Nein. Ohne erfolgreichen Verkauf berechnen wir für unsere Verkaufsleistungen weder Provision noch Aufwandskosten. Allein wegen des ausbleibenden Verkaufs machen wir auch keinen Kostenersatz oder Schadensersatz geltend.

Welche weiteren Verkäuferkosten sind möglich?

Unabhängig von unseren Leistungen können eigene Verpflichtungen entstehen, etwa gegenüber der finanzierenden Bank, für die Lastenfreistellung oder durch Steuern. Ob und in welcher Höhe solche Kosten anfallen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Christian Hellmann, Immobilienmakler in Düsseldorf
Transparent von Anfang an

Ihr Verkauf.
Eine klare Vereinbarung.

Ich begleite Eigentümer in Düsseldorf und Umgebung beim Verkauf ihrer Häuser und Wohnungen. Vor einer Beauftragung besprechen wir Ihre Immobilie, die geplante Vermarktung und die vereinbarte Vergütung.

Sie wissen, welche Leistungen enthalten sind und welchen Anteil Sie bei erfolgreichem Verkauf zahlen. Für unsere Vorbereitung und Vermarktung gehen wir vollständig in Vorleistung.

Quellen und Einordnung

Die gesetzlichen Grundlagen.

Stand: 22. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung; konkrete Vertrags-, Rechts- und Steuerfragen sind anhand des Einzelfalls zu klären. Die Rechenwerte sind ausdrücklich fiktiv.

Headerfoto: vom Website-Inhaber bereitgestellt, Adobe Stock, Bildnummer 244091149. Symbolfoto zur Immobilienvermittlung.